Sven Sulik

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig ab 1. Februar 2026

Die meisten Fragen klären sich im persönlichen Gespräch, und genau so halte ich es am liebsten. Diese Bedingungen regeln den selteneren Fall, dass etwas schriftlich festgehalten werden muss, und schaffen für beide Seiten Klarheit über die Zusammenarbeit. Wenn etwas unklar ist, melden Sie sich einfach.
Inhalt
  1. § 1 Geltungsbereich
  2. § 2 Gegenstand der Leistungen und Erfüllung
  3. § 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
  4. § 4 Leistungsfreigaben, Abnahme und Mängel
  5. § 5 Zustandekommen des Vertrages
  6. § 6 Preise und Zahlungsbedingungen
  7. § 7 Laufzeit und Kündigung
  8. § 8 Verzug des Kunden
  9. § 9 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
  10. § 10 Verhalten und Rücksichtnahme
  11. § 11 Nutzungsrechte und Urheberrecht
  12. § 12 Vertraulichkeit und Datenschutz
  13. § 13 Auftragsverarbeitung
  14. § 14 Haftung
  15. § 15 Schlussbestimmungen
  16. Anlage Auftragsverarbeitung (AVV)

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Sven Sulik, Deichstraße 2b, 40789 Monheim am Rhein, Deutschland.

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") regeln das Erbringen sämtlicher Leistungen durch Sven Sulik gegenüber seinen Kunden und gelten für alle Verträge, die Sven Sulik mit seinen Kunden schließt.

1.2 Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen. Sven Sulik kann einen Nachweis der Unternehmereigenschaft verlangen.

1.3 Sven Sulik erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden zurückgewiesen und gelten nur, wenn Sven Sulik ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Schweigen oder die Erbringung von Leistungen gilt nicht als Zustimmung.

1.4 Individuelle Vertragsabreden, insbesondere das konkrete Angebot, haben Vorrang vor diesen AGB. Zur Wirksamkeit solcher Vereinbarungen ist die Zustimmung von Sven Sulik in Textform erforderlich. Kommt der Vertrag über eine Videoaufzeichnung zustande, genügt eine ausdrückliche mündliche Zustimmung von Sven Sulik.

1.5 Maßgebliche Vertragssprache ist Deutsch.

§ 2 Gegenstand der Leistungen und Erfüllung

2.1 Sven Sulik unterstützt seine Kunden beratend, insbesondere bei der Mitarbeiterbeschaffung, der Mitarbeitereinarbeitung, der Mitarbeiterbindung, der Definition eines Wunsch-Angestellten, beim Erstellen einer Webseite und der zugehörigen Werbetexte, bei der Nutzung von Video- und E-Mail-Marketing, bei Werbeanzeigen sowie im Bereich der Digitalisierung. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

2.2 Es handelt sich um Dienstleistungen im Bereich des Consultings. Sven Sulik unterstützt seine Kunden bei Vorhaben, die diese in eigener Verantwortung durchführen. Soweit nicht ausdrücklich und schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Sven Sulik kein Werk und keinen bestimmten Erfolg, sondern ein fachgerechtes Tätigwerden nach anerkannten Standards. Kommt der Vertrag über eine Videoaufzeichnung zustande, genügt eine ausdrückliche mündliche Vereinbarung. Genannte Kennzahlen oder Ziele (z.B. KPIs) dienen ausschließlich der Orientierung und stellen keine Garantie dar. Freigaben und Feedback im Rahmen der Zusammenarbeit gelten nicht als Abnahme.

2.3 Sven Sulik erbringt seine Leistungen sorgfältig und ist berechtigt, zur Auftragsausführung Dritte, Subunternehmer oder Erfüllungsgehilfen einzusetzen.

2.4 Sven Sulik steht hinsichtlich der Art und Weise der Leistungserbringung ein Leistungsbestimmungsrecht nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu. Dabei berücksichtigt er die projektbezogenen Ziele, die Mitwirkung des Kunden sowie externe Faktoren, auf die er keinen Einfluss hat (z.B. Vorgaben und Algorithmen von Plattformen wie Google oder Meta).

2.5 Stellt Sven Sulik im Rahmen der Zusammenarbeit Domains, Zugänge, Landingpages oder Bewerber-Funnel bereit, erfolgt dies vorbehaltlich abweichender Vereinbarung ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit und zur Nutzung im Rahmen des Vertrags. Eine Übernahme nach Vertragsende bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

2.6 Sämtliche Fristen im Zusammenhang mit der Leistungserbringung beginnen erst, nachdem die Rechnung bezahlt wurde und alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen des Kunden vollständig vorliegen.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden

3.1 Zur Erfüllung seiner Leistungspflichten ist Sven Sulik auf die Mitwirkung des Kunden angewiesen. Der Kunde verpflichtet sich, alle hierfür erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig, vollständig und auf erstes Anfordern zu erbringen. Dazu zählen insbesondere das zeitnahe Bereitstellen von Informationen, Unterlagen, Inhalten, Zugängen und Ansprechpartnern sowie das Treffen notwendiger Entscheidungen und unverzügliche Rückmeldungen.

3.2 Erfolgen die Mitwirkungshandlungen des Kunden nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig und wird hierdurch die Leistungserbringung gestört, behindert oder unmöglich, so trägt der Kunde die daraus entstehenden Verzögerungen und Folgekosten. Der Vergütungsanspruch von Sven Sulik bleibt hiervon unberührt.

§ 4 Leistungsfreigaben, Abnahme und Mängel

4.1 Dienstleistungen: Für Leistungen nach § 2, die dienstvertraglicher Natur sind, findet keine Abnahme statt. Freigaben und Feedbackschleifen dienen ausschließlich der Zusammenarbeit. Beanstandungen sind vom Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Werktagen nach Übergabe des jeweiligen Arbeitsergebnisses, in Textform zu rügen. Unterbleibt die Rüge, gilt die Leistung als freigegeben. Bei berechtigter Beanstandung nimmt Sven Sulik eine angemessene Nachbesserung im Rahmen des Dienstvertrags vor. Eine Erfolgsgarantie besteht nicht.

4.2 Werkleistungen: Soweit im Angebot ausdrücklich als Werk geschuldete (Teil-)Leistungen vereinbart sind, ist der Kunde nach Anzeige der Fertigstellung zur (Teil-)Abnahme verpflichtet. Erfolgt innerhalb von sieben Werktagen weder eine Abnahme noch eine substantiierte Mängelanzeige in Textform, gilt die (Teil-)Leistung als abgenommen. Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Bei berechtigter Mängelrüge hat Sven Sulik das Recht zur zweimaligen Nachbesserung. Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Rechte unberührt.

4.3 Mängelanzeigen und Freigaben sind in Textform zu erklären. Externe Faktoren wie Plattformvorgaben oder Algorithmen berühren Freigabe und Abnahme nicht und begründen keine Erfolgsschuld.

§ 5 Zustandekommen des Vertrages

5.1 Der Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, Angebot und Annahme, zustande. Der Vertragsschluss kann schriftlich, in Textform, fernmündlich (Telefon, Videochat o.Ä.) oder mündlich erfolgen. Auf Wunsch des Kunden erstellt Sven Sulik eine Auftragsbestätigung mit den Details zur Zusammenarbeit.

5.2 Bei Gesprächen über Fernkommunikationsmittel (Telefon, Videokonferenz, Chat), sowohl im Vorgespräch als auch während der Zusammenarbeit, willigt der Kunde in die Aufzeichnung ein. Die Aufzeichnung erfolgt ausschließlich zu Beweis- und Dokumentationszwecken.

5.3 Kommt der Vertrag über die Plattform Digistore24 zustande, handelt es sich um eine Dienstleistung von Sven Sulik. Ein Erfolg wird nicht geschuldet. Digistore24 dient ausschließlich der Zahlungsabwicklung.

§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen

6.1 Die Vergütung ist mit Zugang der Rechnung sofort und ohne Abzug fällig, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Kommt der Vertrag über eine Videoaufzeichnung zustande, genügt eine ausdrückliche mündliche Vereinbarung.

6.2 Alle mitgeteilten Preise, ob fernmündlich oder schriftlich, sind verbindlich. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

6.3 Werbekosten (Media-Budgets), Lizenzen oder Fremdleistungen sind nur dann in der Vergütung enthalten, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.

6.4 Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per SEPA-Lastschriftmandat, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. Hierzu erteilt der Kunde unmittelbar nach Vertragsschluss ein schriftliches und unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat und übersendet es an Sven Sulik, Deichstraße 2b, 40789 Monheim am Rhein, Deutschland, oder per E-Mail an beratung [at] svensulik.com .

Muster SEPA-Lastschriftmandat: Ich ermächtige Sven Sulik und dessen Erfüllungsgehilfen, wiederkehrende, fällige Zahlungen von meinem Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Sven Sulik auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

  • Vorname und Name des Kontoinhabers
  • Straße und Hausnummer des Kontoinhabers
  • Postleitzahl und Ort
  • Kreditinstitut (Name und BIC)
  • IBAN
  • Ort, Datum
  • Unterschrift des Kontoinhabers

6.5 Kann der fällige Betrag nicht eingezogen werden, hat der Kunde ihn innerhalb von zehn Werktagen an Sven Sulik zu überweisen. Die durch eine Rücklastschrift entstehenden Kosten trägt der Kunde.

§ 7 Laufzeit und Kündigung

7.1 Die Laufzeit des Erstvertrages wird im Hauptvertrag bzw. im Angebot individuell vereinbart. Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit ist ausgeschlossen.

7.2 Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Ende der Laufzeit gekündigt, verlängert er sich automatisch um die Dauer der Erstlaufzeit zu gleichen Bedingungen. Die Kündigungsfrist beträgt bei einer Laufzeit von sechs Monaten vier Wochen und bei einer Laufzeit von zwölf Monaten acht Wochen, jeweils vor Ablauf der Laufzeit. Im Angebot können abweichende Fristen vereinbart werden. Eine einmalig entrichtete Einrichtungs- bzw. Setupgebühr wird im Verlängerungsfall nicht erneut erhoben.

7.3 Eine Kündigung vor Vertragsbeginn ist ausgeschlossen.

7.4 Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform per eingeschriebenem Brief.

7.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 8 Verzug des Kunden

8.1 Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist Sven Sulik berechtigt, seine Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich des ausstehenden Betrages auszusetzen.

8.2 Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Zahlung zwei Monate in Verzug, ist Sven Sulik berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und Schadensersatz geltend zu machen. Sven Sulik muss sich anrechnen lassen, was er infolge der Kündigung an Aufwendungen erspart oder durch anderweitigen Einsatz seiner Arbeitskraft erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt.

8.3 Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen des Verzugs.

§ 9 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

9.1 Gegen Ansprüche von Sven Sulik kann der Kunde nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn seine Gegenforderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist oder in einem gegenseitigen Verhältnis zu dem betroffenen Anspruch steht.

9.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ohne Zustimmung von Sven Sulik an Dritte abzutreten.

§ 10 Verhalten und Rücksichtnahme

Beide Vertragsparteien verpflichten sich zu gegenseitigem Respekt, auch bei öffentlichen Äußerungen und Bewertungen. Kritik darf ausschließlich auf sachliche und konstruktive Weise erfolgen.

§ 11 Nutzungsrechte und Urheberrecht

11.1 Alle gewerblichen Schutzrechte, insbesondere Urheberrechte, an den von Sven Sulik erbrachten Leistungen (insbesondere an Bildern, Videos, Texten, Webinaren und Datenbanken) verbleiben bei Sven Sulik. Dem Kunden werden, sofern die Vergütung vollständig gezahlt wurde, die für eine vertragsgemäße Nutzung erforderlichen einfachen Nutzungsrechte für die Dauer der Vertragslaufzeit eingeräumt. An eigens erstellten Fotos und Videos erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung ein dauerhaftes, einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht.

11.2 Das Anbieten, die Weitergabe an Dritte oder die Nutzung der vermittelten Inhalte, Strategien, Vorlagen und Konzepte außerhalb des vertragsgemäßen Zwecks ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Sven Sulik untersagt. Gleiches gilt für die Vervielfältigung und Bearbeitung der Inhalte.

11.3 Verstöße gegen die vorstehenden Bestimmungen können straf- und zivilrechtlich verfolgt werden.

§ 12 Vertraulichkeit und Datenschutz

12.1 Beide Vertragsparteien verpflichten sich, über vertrauliche Geschäfts- und Projektinformationen der jeweils anderen Partei Stillschweigen zu bewahren, auch über das Vertragsende hinaus.

12.2 Sven Sulik hält die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ein. Personenbezogene Daten werden nicht ohne vorherige Einwilligung an Dritte weitergegeben, soweit hierfür keine gesetzliche Grundlage besteht.

12.3 Sven Sulik weist darauf hin, dass die Übertragung von Daten im Internet Sicherheitslücken aufweisen kann und ein lückenloser Schutz vor dem Zugriff Dritter nicht vollständig gewährleistet werden kann.

12.4 Soweit der Kunde Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist, stellt er Sven Sulik von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften beruhen. Dies gilt nicht, soweit Sven Sulik die Verletzung zu vertreten hat.

§ 13 Auftragsverarbeitung

13.1 Soweit Sven Sulik im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, ist der Kunde Verantwortlicher im Sinne der DSGVO und benennt weisungsberechtigte Ansprechpartner.

13.2 Sven Sulik trifft die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen. Soweit gesetzlich erforderlich, schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO (siehe Anlage 1).

§ 14 Haftung

14.1 Sven Sulik haftet auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

14.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Sven Sulik nur

  • a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

14.3 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung für die Übernahme einer Garantie bleiben unberührt.

14.4 Für Inhalte und Materialien, die der Kunde bereitstellt, übernimmt Sven Sulik keine Haftung. Der Kunde stellt Sven Sulik insoweit von Ansprüchen Dritter frei.

14.5 Werbeplattformen wie Google oder Meta (Facebook/Instagram) sind jederzeit berechtigt, Werbekampagnen ohne Angabe von Gründen zu stoppen, einzuschränken, zu löschen oder ein Werbekonto zu sperren. Für ein solches Vorgehen der Plattformen übernimmt Sven Sulik keine Verantwortung.

§ 15 Schlussbestimmungen

15.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

15.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Geschäftssitz von Sven Sulik, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

15.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

15.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anlage 1: Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV)

Soweit Sven Sulik im Rahmen eines KI-gestützten Chatbots oder vergleichbarer Dienste personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt: Zero-Data-Retention, Löschung der Rohdaten nach 30 Tagen. Unterauftragsverarbeiter sind unter anderem die Hetzner Online GmbH, Google Cloud EMEA und die IONOS SE. Im Einzelfall schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.

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